D

er Immobilienwert setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren wie Lage, Ausstattung und Größe zusammen. Doch auch die Bausubstanz nimmt einen entscheidenden Einfluss auf den Kaufpreis. Schimmel bedeutet eine drastische Wertminderung der Immobilie. Oft ist eine umfangreiche Sanierung der Schäden erforderlich, um den Schimmelbefall und seine Folgen zu eliminieren. Hier erfahren Sie, was Sie bei Schimmel tun können und wie Sie diesem vorbeugen.

Wertminderung durch Schimmelpilze ist erheblich

Was bedeutet Schimmel für ein Haus? Die Schimmelpilze mindern den Wert des Hauses erheblich. Sie können sich im Keller, im Dach und in den Wänden verbergen. Irgendwann werden sie sichtbar, was nicht nur das Erscheinungsbild der Immobilie in Mitleidenschaft zieht. Je nach Art des Schimmels kann er sich verheerend auf die Gesundheit der Bewohner und die Bausubstanz auswirken. Die Konsequenz: Eine gründliche Sanierung ist erforderlich, die zeitintensiv und kostspielig ist. Doch das ist längst nicht alles.

Schimmelpilze sind ein untrüglicher Hinweis auf eine hohe Feuchtigkeit im Haus.

Diese Feuchtigkeit stammt beispielsweise von einem Wasserschaden, von Wänden, die Feuchtigkeit ziehen oder einem falschen Raumklima. Deswegen muss nicht nur der akute Schimmelbefall beseitigt, sondern auch die Schimmelursache behoben werden. Im Rahmen dessen ist oft eine Sanierung der Fenster und Dämmung der Wände notwendig. Das kann sehr kostspielig werden. Nicht selten werden Beträge im fünfstelligen Bereich erreicht.

Schimmel beim Hausverkauf: nicht bei der Mängelliste verschweigen

Schimmel in Immobilien zählt zu den einschneidendsten Mängeln, die ein Hausbesitzer dem Käufer beim Hauskauf nicht verschweigen darf. Mal eben mit Farbe die Schimmelspuren an der Wand zu verdecken, ist kein probates Mittel. Der Eigentümer würde sich dann des arglistigen Verschweigens von Mängeln beim Hausverkauf schuldig machen, wodurch er für den Schaden in Haftung genommen werden kann. Auch eine Rückabwicklung des Verkaufs ist denkbar.

Bei einem Hausverkauf können Sie daher gerne die Vorteile Ihrer Immobilie positiv hervorheben, versuchen Sie aber nicht, Mängel oder bestehende Schäden zu verdecken oder zu verheimlichen. Echte Schäden bleiben selten unentdeckt. Ein offener und ehrlicher Umgang damit erhöht dagegen meist das Vertrauen der Kaufinteressenten.

Besser ist es allerdings, eine Wertminderung durch Schimmelbefall zu verhindern. Dafür sollten Hauseigentümer sofort etwas gegen die Schimmelsporen unternehmen. Ansonsten breiten sie sich immer weiter aus und provozieren gesundheitliche und bauliche Schäden. Zu den Maßnahmen der Schimmelbekämpfung gehören:

  • chemische Reinigung
  • meist Erneuerung der Bausubstanz
  • Luftkeimuntersuchung
  • Gutachten

Die Schimmelbekämpfung und Sanierung können Wochen oder sogar Monate dauern. Dieser Aufwand lohnt sich jedoch zumeist, da eine Wertminderung von Immobilien durch Schimmel erheblich ist. Lassen Sie daher Schimmel von Wand, Dach oder Fenster vor dem Hausverkauf sorgfältig beseitigen!

Schimmel nach dem Hausverkauf entdeckt: Was jetzt?

In einigen Fällen entdecken die Käufer den Schimmel erst nach dem Hauskauf. Das kann zwei Gründe haben:

  1. Der Verkäufer weiß tatsächlich nichts von dem Schimmel in seiner ehemaligen Immobilie, da er unter dem Teppichboden oder der Vertäfelung sitzt.
  2. Der Verkäufer verschweigt den Schimmel arglistig und versteckt ihn durch einen neuen Anstrich.

Grundsätzlich muss der Käufer bei einem Kaufvertrag mit Gewährleistungsauschluss dem Verkäufer ein arglistiges Verschweigen nachweisen. Kann er dies, steht der ehemalige Eigentümer in Haftung. In der Tat ist Schimmel in Immobilien ein häufiger Grund für Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines Hausverkaufs in München. Wusste der Verkäufer allerdings tatsächlich nichts von dem Schaden, hat er auch nichts arglistig verschwiegen. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen dann nicht. Der Schaden ist dann allein Problem des Käufers.

Umso wichtiger ist es daher, das Objekt vor dem Verkauf gründlich prüfen zu lassen.

Auf diese Weise ersparen sich Käufer und Verkäufer viel Ärger. Doch aufgepasst: Der Hauskäufer hat nach Kaufvertragsunterzeichnung bis zu fünf Jahre Zeit, dem Verkäufer ein arglistiges Verschweigen nachzuweisen.

Wie kommt es zum Schimmelbefall?

Schimmelpilze an der Wand weisen auf ein größeres Problem an der Bausubstanz hin. Das Raumklima ist durch eine hohe Feuchtigkeit geprägt, wodurch sich die ungeliebten Hausinvasoren ungeniert vermehren können. Aber: Nur wenn es hinreichend feucht ist, können sich die Pilzsporen in der Bausubstanz festsetzen und sich ausbreiten. Aus diesem Grund ist ein Schimmelbefall besonders oft in der Küche und im Badezimmer zu entdecken. Schwarzer Schimmel ist zumeist ein Zeichen für aufsteigende Feuchtigkeit oder direkte Nässe, wie bei einem Wasserschaden.

Was Sie gegen Schimmel tun können

Sobald Sie Schimmel entdecken, ist ein rasches Handeln gefragt. Nur so verhindern Sie eine starke Ausbreitung. Oberflächliche Stellen lassen sich problemlos in Eigenregie entfernen. Zieht sich der Schimmelbefall über mehr als einen Quadratmeter hinweg, brauchen Sie dringend einen Fachmann.

Grundsätzlich bieten Sie den Sporen gute Wachstumsbedingungen, wenn

  • Sie nicht hinreichend lüften.
  • Die Dämmung von Dach und Wänden mangelhaft ist.
  • Wasser in das Mauerwerk eindringt.
  • Sie die Heizung unzureichend nutzen, um für ein gutes Raumklima zu sorgen.

Das leidige Thema: Sie lüften zu wenig!

Als Wohnungs- oder Hausbesitzer und Mieter kennt man diesen Vorwurf meist aus erster Hand: Sie lüften einfach zu wenig, sonst hätten Sie auch keinen Schimmel im Haus! Tja, niemand möchte für den Schaden verantwortlich sein und sieht dabei häufig den Fehler beim anderen. Der Hausbesitzer rauft sich die Haare, weil sein Mieter immer wieder mit Schimmelbeschwerden zu ihm kommt, während es für ihn offensichtlich ist, dass der Mieter das Haus oder die Wohnung einfach unzureichend lüftet. Ein gekipptes Badezimmer- oder Küchenfenster ist einfach nicht ausreichend, um einen kompletten Luftaustausch herbeizuführen. Das berühmte "Stoßlüften" oder "Querlüften" soll hingegen wirklich helfen.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Mieter weiß, wie er korrekt lüftet, sonst sind alle gut gemeinten Ratschläge für die Katz. Hier haben wir für Sie hilfreiche Informationen zum Thema richtig lüften gefunden.

Kleine Schimmelschäden schnell selbst entfernen

Handelt es sich bei Ihrem Haus um kleinere Schimmelschäden, können Sie diese rasch selbst entfernen. Dafür ist jedoch wichtig, dass die Schimmelpilze die Bausubstanz nur geringfügig bzw. nur oberflächlich befallen haben. Um den Schimmelbefall zu eliminieren, bieten sich folgende Mittel an:

  • Alkoholreiniger
  • spezielle Schimmelentferner

Hausmittel wie Backpulver und Essig können das Schimmelproblem verschlimmern.

Sollten die Schimmelpilze bereits in die oberen Schichten der Wand eingedrungen sein, hilft eine Schimmelbehandlung in Eigenregie nicht mehr. Jetzt brauchen Sie einen Experten, der die Immobilie vom Schimmel befreit, bevor Sie das Haus verkaufen oder weiterhin in diesem wohnen. Nur so lässt sich eine Wertminderung der Liegenschaft abwenden und Ihre eigene Gesundheit schützen. 

Die hier angebotenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung in Sachen Schimmelbefall bei Hausverkauf. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Experten, Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären.

Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

Der Immobilienwert setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren wie Lage, Ausstattung und Größe zusammen. Doch auch die Bausubstanz nimmt einen entscheidenden Einfluss auf den Kaufpreis. Schimmel bedeutet eine drastische Wertminderung der Immobilie. Oft ist eine umfangreiche Sanierung der Schäden erforderlich, um den Schimmelbefall und seine Folgen zu eliminieren. Hier erfahren Sie, was Sie bei Schimmel tun können und wie Sie diesem vorbeugen.

Wertminderung durch Schimmelpilze ist erheblich

Was bedeutet Schimmel für ein Haus? Die Schimmelpilze mindern den Wert des Hauses erheblich. Sie können sich im Keller, im Dach und in den Wänden verbergen. Irgendwann werden sie sichtbar, was nicht nur das Erscheinungsbild der Immobilie in Mitleidenschaft zieht. Je nach Art des Schimmels kann er sich verheerend auf die Gesundheit der Bewohner und die Bausubstanz auswirken. Die Konsequenz: Eine gründliche Sanierung ist erforderlich, die zeitintensiv und kostspielig ist. Doch das ist längst nicht alles.

Schimmelpilze sind ein untrüglicher Hinweis auf eine hohe Feuchtigkeit im Haus.

Diese Feuchtigkeit stammt beispielsweise von einem Wasserschaden, von Wänden, die Feuchtigkeit ziehen oder einem falschen Raumklima. Deswegen muss nicht nur der akute Schimmelbefall beseitigt, sondern auch die Schimmelursache behoben werden. Im Rahmen dessen ist oft eine Sanierung der Fenster und Dämmung der Wände notwendig. Das kann sehr kostspielig werden. Nicht selten werden Beträge im fünfstelligen Bereich erreicht.

Schimmel beim Hausverkauf: nicht bei der Mängelliste verschweigen

Schimmel in Immobilien zählt zu den einschneidendsten Mängeln, die ein Hausbesitzer dem Käufer beim Hauskauf nicht verschweigen darf. Mal eben mit Farbe die Schimmelspuren an der Wand zu verdecken, ist kein probates Mittel. Der Eigentümer würde sich dann des arglistigen Verschweigens von Mängeln beim Hausverkauf schuldig machen, wodurch er für den Schaden in Haftung genommen werden kann. Auch eine Rückabwicklung des Verkaufs ist denkbar.

Bei einem Hausverkauf können Sie daher gerne die Vorteile Ihrer Immobilie positiv hervorheben, versuchen Sie aber nicht, Mängel oder bestehende Schäden zu verdecken oder zu verheimlichen. Echte Schäden bleiben selten unentdeckt. Ein offener und ehrlicher Umgang damit erhöht dagegen meist das Vertrauen der Kaufinteressenten.

Besser ist es allerdings, eine Wertminderung durch Schimmelbefall zu verhindern. Dafür sollten Hauseigentümer sofort etwas gegen die Schimmelsporen unternehmen. Ansonsten breiten sie sich immer weiter aus und provozieren gesundheitliche und bauliche Schäden. Zu den Maßnahmen der Schimmelbekämpfung gehören:

  • chemische Reinigung
  • meist Erneuerung der Bausubstanz
  • Luftkeimuntersuchung
  • Gutachten

Die Schimmelbekämpfung und Sanierung können Wochen oder sogar Monate dauern. Dieser Aufwand lohnt sich jedoch zumeist, da eine Wertminderung von Immobilien durch Schimmel erheblich ist. Lassen Sie daher Schimmel von Wand, Dach oder Fenster vor dem Hausverkauf sorgfältig beseitigen!

Schimmel nach dem Hausverkauf entdeckt: Was jetzt?

In einigen Fällen entdecken die Käufer den Schimmel erst nach dem Hauskauf. Das kann zwei Gründe haben:

  1. Der Verkäufer weiß tatsächlich nichts von dem Schimmel in seiner ehemaligen Immobilie, da er unter dem Teppichboden oder der Vertäfelung sitzt.
  2. Der Verkäufer verschweigt den Schimmel arglistig und versteckt ihn durch einen neuen Anstrich.

Grundsätzlich muss der Käufer bei einem Kaufvertrag mit Gewährleistungsauschluss dem Verkäufer ein arglistiges Verschweigen nachweisen. Kann er dies, steht der ehemalige Eigentümer in Haftung. In der Tat ist Schimmel in Immobilien ein häufiger Grund für Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines Hausverkaufs in München. Wusste der Verkäufer allerdings tatsächlich nichts von dem Schaden, hat er auch nichts arglistig verschwiegen. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen dann nicht. Der Schaden ist dann allein Problem des Käufers.

Umso wichtiger ist es daher, das Objekt vor dem Verkauf gründlich prüfen zu lassen.

Auf diese Weise ersparen sich Käufer und Verkäufer viel Ärger. Doch aufgepasst: Der Hauskäufer hat nach Kaufvertragsunterzeichnung bis zu fünf Jahre Zeit, dem Verkäufer ein arglistiges Verschweigen nachzuweisen.

Wie kommt es zum Schimmelbefall?

Schimmelpilze an der Wand weisen auf ein größeres Problem an der Bausubstanz hin. Das Raumklima ist durch eine hohe Feuchtigkeit geprägt, wodurch sich die ungeliebten Hausinvasoren ungeniert vermehren können. Aber: Nur wenn es hinreichend feucht ist, können sich die Pilzsporen in der Bausubstanz festsetzen und sich ausbreiten. Aus diesem Grund ist ein Schimmelbefall besonders oft in der Küche und im Badezimmer zu entdecken. Schwarzer Schimmel ist zumeist ein Zeichen für aufsteigende Feuchtigkeit oder direkte Nässe, wie bei einem Wasserschaden.

Was Sie gegen Schimmel tun können

Sobald Sie Schimmel entdecken, ist ein rasches Handeln gefragt. Nur so verhindern Sie eine starke Ausbreitung. Oberflächliche Stellen lassen sich problemlos in Eigenregie entfernen. Zieht sich der Schimmelbefall über mehr als einen Quadratmeter hinweg, brauchen Sie dringend einen Fachmann.

Grundsätzlich bieten Sie den Sporen gute Wachstumsbedingungen, wenn

  • Sie nicht hinreichend lüften.
  • Die Dämmung von Dach und Wänden mangelhaft ist.
  • Wasser in das Mauerwerk eindringt.
  • Sie die Heizung unzureichend nutzen, um für ein gutes Raumklima zu sorgen.

Das leidige Thema: Sie lüften zu wenig!

Als Wohnungs- oder Hausbesitzer und Mieter kennt man diesen Vorwurf meist aus erster Hand: Sie lüften einfach zu wenig, sonst hätten Sie auch keinen Schimmel im Haus! Tja, niemand möchte für den Schaden verantwortlich sein und sieht dabei häufig den Fehler beim anderen. Der Hausbesitzer rauft sich die Haare, weil sein Mieter immer wieder mit Schimmelbeschwerden zu ihm kommt, während es für ihn offensichtlich ist, dass der Mieter das Haus oder die Wohnung einfach unzureichend lüftet. Ein gekipptes Badezimmer- oder Küchenfenster ist einfach nicht ausreichend, um einen kompletten Luftaustausch herbeizuführen. Das berühmte "Stoßlüften" oder "Querlüften" soll hingegen wirklich helfen.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Mieter weiß, wie er korrekt lüftet, sonst sind alle gut gemeinten Ratschläge für die Katz. Hier haben wir für Sie hilfreiche Informationen zum Thema richtig lüften gefunden.

Kleine Schimmelschäden schnell selbst entfernen

Handelt es sich bei Ihrem Haus um kleinere Schimmelschäden, können Sie diese rasch selbst entfernen. Dafür ist jedoch wichtig, dass die Schimmelpilze die Bausubstanz nur geringfügig bzw. nur oberflächlich befallen haben. Um den Schimmelbefall zu eliminieren, bieten sich folgende Mittel an:

  • Alkoholreiniger
  • spezielle Schimmelentferner

Hausmittel wie Backpulver und Essig können das Schimmelproblem verschlimmern.

Sollten die Schimmelpilze bereits in die oberen Schichten der Wand eingedrungen sein, hilft eine Schimmelbehandlung in Eigenregie nicht mehr. Jetzt brauchen Sie einen Experten, der die Immobilie vom Schimmel befreit, bevor Sie das Haus verkaufen oder weiterhin in diesem wohnen. Nur so lässt sich eine Wertminderung der Liegenschaft abwenden und Ihre eigene Gesundheit schützen. 

Die hier angebotenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung in Sachen Schimmelbefall bei Hausverkauf. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Experten, Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären.

Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

_______________

Photo by Peter Herrmann on Unsplash

Publiziert am
Dec 13, 2021
 in Kategorie:
Kosten

Mehr zur Kategorie: 

Kosten

alle zur Kategorie

Hilfreicher, kostenloser Newsletter rund um den Hausverkauf

Dankeschön! Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.