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andra und Martin haben viele glückliche Jahre in ihrem Haus am Stadtrand von München verbracht. Umso erschrockener war Sandra, als ihr Mann eine Affäre gestand. Wutentbrannt schmeißt die Frau ihren Partner aus dem Haus und verlangte die Scheidung. Martin willigt ein, fordert aber den Verkauf des gemeinsamen Hauses. Sandra möchte das Haus nicht verkaufen, denn sie liebt es und hat einen guten Kontakt zu den Nachbarn. Was passiert jetzt?

Darf der Ehepartner ohne meine Zustimmung das Haus verkaufen?

Nein, das ist eigentlich nicht möglich, wenn beiden Ehepartnern das Haus gehört. Lebt das Paar in Trennung, haben beide zu gleichen Anteilen Anspruch auf die gemeinsame Liegenschaft. Somit ist ein Hausverkauf nur möglich, wenn beide zustimmen. Sollten beide Ehepartner im Grundbuch als Eigentümer aufgeführt sein, ist es möglich, nach dem Trennungsjahr die Einwilligung zum Hausverkauf gerichtlich einzufordern.

Achtung: Während der Trennungszeit ist es möglich, den Verkauf gegen den Willen des anderen zu erzwingen. Dies ist jedoch finanziell eine schlechte Lösung.

Hausverkauf erzwingen

Es ist möglich, den Hausverkauf zu erzwingen. Hierfür reicht einer der Ehepartner beim Amtsgericht den Antrag auf Teilungsversteigerung ein. Dabei handelt es sich um eine Art Zwangsversteigerung. Mit ihr lässt sich das Immobilienvermögen in Geld verwandeln und anschließend aufteilen.

Gegen die Teilungsversteigerung kann der andere Ehepartner Einspruch legen.

Diesen wird das Gericht allerdings nur gewähren, sofern es gegen den raschen Verkauf bedeutsame Gründe gibt.

Geschieht dies, ist der Verkauf in der Regel nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.

Wieso keine Teilungsversteigerung?

Eine Teilungsversteigerung ist nicht wünschenswert. In der Regel wird dadurch ein Verkaufspreis erzielt, der weit unter dem Marktpreis liegt. Außerdem verschlechtert sich das Verhältnis des Scheidungspaars. Aus diesen beiden Gründen ist es besser, sich zu einigen.

Wer eine Teilungsversteigerung durchsetzt, bereut dies meist, sobald die starken Gefühle der Missgunst, Rache oder Wut überstanden sind. Auch wenn es einem schwerfällt, ist es wichtig, sich nicht rein von seinen Emotionen leiten zu lassen.

Lässt sich die Immobilie aufteilen?

Das ist grundsätzlich möglich und wird als Realteilung bezeichnet. Ob das Vorgehen überhaupt praktisch möglich ist, hängt von der Liegenschaft ab. Nicht immer erlaubt das Haus eine Aufteilung in zwei baulich abgeschlossene Wohnbereiche. Ist dies architektonisch machbar, kann das Scheidungspaar selbstverständlich über diese Möglichkeit nachdenken. Jeder der beiden hält dann für seine Wohneinheit das Alleineigentum. Die eigene Wohneinheit lässt sich im Anschluss ohne Zustimmung des anderen verkaufen.

Extra-Hinweis: In der Praxis erweist sich die Realteilung überwiegend als wenig sinnvoll. Warum? Weil sie selten einfach möglich ist und mit hohen Baukosten verbunden ist.

Wenn beide Partner in ihrer Wohneinheit wohnen möchten, stellt sich eine neue Herausforderung:

  • Möchte ich neben meinem Ex-Partner leben?
  • Ergeben sich nicht so neue Probleme?
  • Wie kann ich dann mit dem alten Lebensabschnitt emotional abschließen?

Anstatt Hausverkauf Vermietung?

Es gibt manchmal Gründe, warum sich ein Partner wünscht, das Haus nicht zu verkaufen. Dann könnte eine Lösung sein, die Liegenschaft zu vermieten. Die Mieteinnahmen und Ausgaben teilen sich dann beide Parteien.

In der Regel erweist sich diese Variante als wenig ratsam. Warum? Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, ist die Vermietung aufgrund der von den Eigentümern zu tragenden, laufenden Kosten oft nicht rentabel. Zudem muss der Mieterlös noch aufgeteilt werden, wodurch der Betrag meist sehr gering ist. Selbst wenn die Vermietung lukrativ ist, ergibt sich ein weiteres Problem: Das Scheidungspaar muss sich über die Trennung hinaus regelmäßig miteinander auseinandersetzen. Das kann, falls nach der Scheidung kein gutes Verhältnis besteht, sehr belastend sein und die Lebensqualität stark einschränken.

Meist am besten: gemeinsamer Hausverkauf

In einer emotionalen Phase wie der Scheidung fällt es schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren. Dies ist jedoch unerlässlich, um keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Sie können sich im Nachhinein als sehr kostspielig erweisen.

Wer Rationalität bei der Scheidung walten lässt, kommt zumeist zu dem Schluss, das Haus zu verkaufen. Stimmen beide Partner dem zu, ist ein gemeinschaftlicher Verkauf möglich, der den Weg zum bestmöglichen Verkaufspreis ebnet. Um etwaige Streitigkeiten smart zu umgehen, beauftragen Sie am besten einen zuverlässigen Makler. Er dient beiden Partnern als unabhängige, objektiv agierende Partei, die alles dafür tut, einen transparenten Verkaufsprozess durchzuführen. Keiner der Partner fühlt sich so übervorteilt und weiß, dass die Vermittlung zu 100 % ehrlich und rechtskonform erfolgt. Der anschließende Kaufpreis lässt sich dann, abzüglich aller Kosten, fair durch die beiden Partner teilen. Damit ist die Angelegenheit geregelt und jeder hat ein Startkapital für einen besseren Neuanfang.

Hat der Partner, der das Haus nicht verkaufen möchte, hinreichend finanzielle Ressourcen, kann er den Hausteil des anderen selbst kaufen.

In diesem Fall ist eine professionelle Wertermittlung unerlässlich. Nur so ist gewährleistet, dass der Verkaufspreis fair ist.

Ein Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen ersetzen selbstverständlich keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um rechtliche Fragen zu Ihrer eigenen Situation abzuklären.

Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

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Photo by Soroush Karimi on Unsplash

Publiziert am
Aug 22, 2022
 in Kategorie:
Verkaufsstrategie

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