Familie Bauer hatte einen vielversprechenden Käufer für ihr Einfamilienhaus in München-Sendling gefunden. Der Preis war vereinbart, die Stimmung war gut. Doch dann fragte der Käufer nach dem Energieausweis. Herr Bauer winkte ab: "Den brauche ich doch erst beim Notar, oder? Und das Haus ist ja auch schon warm genug."
Als ich ihm erklärte, dass das Fehlen des Ausweises nicht nur den Verkauf verzögert, sondern mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann, war die gute Stimmung schlagartig verflogen.
Willkommen bei den "Münchner Immobiliengeschichten". Meine fiktiven Beispiele basieren auf realen Erfahrungen aus über 1.200 vermittelten Immobilienverkäufen. Sie sollen Ihnen zeigen, worauf es beim Hausverkauf rechtlich und praktisch wirklich ankommt.
In diesem Artikel kläre ich, was hinter dem Energieausweis (umgangssprachlich Energiepass) steckt, welche Art Sie benötigen und wie Sie teure Fehler vermeiden.
Für welche Immobilien ist ein Energieausweis Pflicht?
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen:
- Die Nutzfläche beträgt weniger als 50 m².
- Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
- Das Gebäude wird abgerissen (und dies wird im Kaufvertrag so festgehalten).
Wichtig für Eigentumswohnungen: Hier gilt der Energieausweis für das gesamte Gebäude. Sie als einzelner Eigentümer müssen keinen separaten Ausweis für Ihre Wohnung erstellen, sondern legen den vorhandenen Ausweis der Hausverwaltung vor.
Die große Entscheidung: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Die Wahl des richtigen ist oft die erste Hürde für Verkäufer.
1. Der Verbrauchsausweis
Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Abrechnungsperioden.
Vorteil: Er ist günstiger und schneller zu erstellen (ca. 50–100 €).Nachteil: Er ist stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängig. Ein sparsamer Single-Haushalt in einem schlecht gedämmten Haus kann hier besser abschneiden als eine fünfköpfige Familie in einem gut gedämmten Haus.
2. Der Bedarfsausweis
Hier wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes auf Basis der Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Heizungsart, Baujahr) berechnet.V
Vorteil: Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und damit objektiver.Nachteil: Er ist aufwendiger und teurer (ca. 300–600 €), da oft eine Vor-Ort-Begehung nötig ist.
Wann ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben?
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.Ausnahme: Wenn das Haus bereits bei der Ersterstellung oder durch spätere Sanierungen das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 (oder EnEV 2009) erreicht hat, reicht in der Regel auch der Verbrauchsausweis. Im Zweifel: Fragen Sie Ihren Energieberater oder Makler.
Was sagt der Energieausweis heute wirklich aus? (Stand 2026)
Der Energieausweis bewertet den Zustand des Gebäudes und ordnet es in eine Energieeffizienzklasse ein.
Wichtig: Seit Mai 2026 gilt in Deutschland eine gesplittete Regelung gemäß dem Gebäudemodernisierungsgesetz:
- Für Wohngebäude: Hier gilt weiterhin die bewährte deutsche Skala A+ bis H.
- Für Nichtwohngebäude (z. B. Büros, Gewerbeimmobilien): Hier wurde die neue, EU-weit harmonisierte Skala A bis G eingeführt.
- Bestandsschutz: Bereits ausgestellte Energieausweise (egal mit welcher Skala) bleiben bis zum Ablauf ihrer 10-jährigen Gültigkeitsdauer rechtlich voll gültig. Die neue Skala greift nur bei Neuausstellungen.
Die Skala im Überblick (für Wohngebäude):
- A+ bis B: Sehr hohe bis hohe Energieeffizienz (grüner Bereich).
- C bis D: Mittlere Energieeffizienz (gelber Bereich).
- E bis H: Geringe Energieeffizienz, hoher Sanierungsbedarf (orangefarbener bis roter Bereich).
Neu und wichtig seit Mai 2021: Jeder Energieausweis muss zwingend auch die CO₂-Emissionen des Gebäudes ausweisen. Da die CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe (Gas, Öl) schrittweise steigt, ist ein niedriger CO₂-Wert heute ein massives Verkaufsargument und ein Indikator für zukünftige Betriebskosten.
Die 5 Pflichtangaben im Immobilien-Inserat
Schon in Ihrer Immobilienanzeige (ob auf ImmoScout, eBay Kleinanzeigen oder Ihrer eigenen Website) müssen zwingend folgende fünf Angaben aus dem Energieausweis stehen:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch (in kWh/(m²·a))
- Die wesentlichen Energieträger der Heizung (z. B. Erdgas, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Das Baujahr des Gebäudes
- Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H bei Wohngebäuden)
Fehlen diese Angaben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Zwar werden Bußgelder (bis zu 15.000 Euro) in der Praxis selten von Behörden von sich aus verhängt, aber spezialisierte Wettbewerbszentralen oder Abmahnanwälte nutzen diese Lücken gerne aus, um Verkäufer unter Druck zu setzen.
Wer darf den Energieausweis ausstellen – und was kostet er?
Achtung: Sie dürfen den Energieausweis nicht selbst ausfüllen oder von einem Laien erstellen lassen. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind nur berechtigte Fachleute zugelassen:
- Architekten und Bauingenieure
- Bauphysiker
- Staatlich anerkannte Schornsteinfeger (für bestimmte Gebäude)
- Zertifizierte Energieberater
Ein seriöser Aussteller wird Ihnen immer eine Berufsqualifikationsnummer und eine Berufshaftpflichtversicherung nennen können.
Kosten: Ein Verbrauchsausweis kostet oft nur 50 bis 100 Euro (Online-Verfahren mit Plausibilitätscheck). Ein Bedarfsausweis liegt in der Regel zwischen 300 und 600 Euro bei Vor-Ort-Begehung – online (mit selbst eingegebenen Gebäudedaten) ist er aber bereits ab ca. 79 Euro erhältlich.
Profi-Tipp: Wenn Sie einen qualifizierten Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen, übernehmen viele von uns die Organisation des Energieausweises. Die Kosten selbst trägt in der Regel der Verkäufer – aber ein guter Makler kennt die günstigsten und schnellsten Wege. Online-Bedarfsausweise gibt es zum Beispiel bereits ab 79 Euro (Express-Anbieter), klassische Verbrauchsausweise oft zwischen 50 und 100 Euro.
Was passiert bei der Besichtigung und beim Notar?
- Bei der Besichtigung: Sie müssen dem ernsthaften Kaufinteressenten den Energieausweis (oder eine vollständige Kopie) unaufgefordert vorlegen.
- Bei der Übergabe: Spätestens bei der Übergabe der Immobilie muss dem Käufer das Original oder eine beglaubigte Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden.
Kann der Notar den Verkauf ohne Ausweis verweigern?Ja. Immer mehr Notare weigern sich, einen Kaufvertrag zu beurkunden, wenn kein gültiger Energieausweis vorliegt, da sie sich sonst selbst der Beihilfe zur Ordnungswidrigkeit schuldig machen könnten.
Checkliste: So sind Sie auf der sicheren Seite
- Habe ich einen Energieausweis? Wenn nein: Sofort einen qualifizierten Fachmann beauftragen.
- Ist er noch gültig? Ein Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig (Bestandsschutz gilt!).
- Gab es große Veränderungen? Wenn Sie seit der Ausstellung des Ausweises z. B. eine neue Heizung eingebaut oder das Dach gedämmt haben, sollten Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen. Ein besseres Ergebnis ist ein starkes Verkaufsargument!
- Stehen alle 5 Pflichtangaben in meinem Online-Inserat?
- Liegt eine Kopie des Ausweises für jede Besichtigung bereit?
Fazit: Der Energieausweis ist kein lästiges Papier, sondern ein Verkaufsargument
Viele Verkäufer sehen den Energieausweis nur als lästige Bürokratie. Das ist ein Fehler. In Zeiten steigender Energiepreise und CO₂-Kosten achten Käufer in München mehr denn je auf diesen Wert.
Ein Haus mit der Klasse C oder D lässt sich deutlich leichter und zu einem besseren Preis verkaufen als eines mit der Klasse G oder H. Wenn Ihr Ausweis schlecht ist, verschweigen Sie das nicht – aber seien Sie vorbereitet auf die Frage: "Was würde eine Sanierung kosten?" Hier kann ich Ihnen als Makler mit meinem Netzwerk aus Handwerkern und Energieberatern wertvoll zur Seite stehen.
Haben Sie Fragen dazu, welcher Ausweis für Ihre Münchner Immobilie der richtige ist? Rufen Sie mich an.
Rainer Fischer
Fischer Immobilien München
📞 Telefon: 089-131320
📧 E-Mail: rainer@immobilienfischer.de
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Ein Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen sind selbstverständlich keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater, Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um rechtliche Fragen zu Ihrer eigenen Situation abzuklären.
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