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ft dient das Eigenheim oder ein Investmentobjekt der Altersvorsorge. Senioren nutzen daher nicht selten einen Hausverkauf bei Pflegefall. Immerhin belaufen sich die Kosten für das Pflegeheim rasch auf über 2.000 Euro pro Monat. ​

Durch einen Hausverkauf gegen Pflege lässt sich ein großer Kostenblock tilgen. Eine Rückkehr in das Eigenheim ist sowieso nicht angedacht. Hier sind wichtige Informationen rund um dieses sensible Thema, welches ähnlich wie eine Erbschaft schnell zu Familienstreitigkeiten führt.

Hausverkauf für Pflegekosten: Ist das wirklich notwendig?

Gerade ein Eigenheim, in dem die Kinder aufgewachsen sind, wird nur ungern verkauft. Lieber möchten Oma und Opa es vererben. Rasch kommt daher die Frage auf, ob ein Hausverkauf fürs Pflegeheim und die Unterbringung erforderlich ist. Die Antwort darauf hängt vom Einzelfall ab. Manche Senioren haben eine hohe Rente, ein beachtliches Vermögen auf der Bank oder eine leistungsstarke Pflegeversicherung. Für sie ist ein Hausverkauf für Pflegekosten nicht nötig. Leider gehören jedoch nur die wenigsten Senioren zu den Glücklichen, die aus dem privaten Vermögen ihre komplette Pflege abdecken können. Die Kosten dafür liegen in der Regel über den Versicherungsleistungen und der Rente. Der Staat wirft dann einen Blick aufs Sparkonto. Ist dieses ebenfalls kaum gefüllt, kann der Verkauf des Hauses oder der Wohnung anstehen. Dieser Gedanken sorgt bei allen Beteiligten oft für Unwohlsein. Doch Angehörige und Betroffene sollten sich darauf bestmöglich vorbereiten, um Zwangs- oder Spontanverkäufe zu schlechten Konditionen zu verhindern.

Es gibt das sogenannte Schonvermögen

Nicht jedes Haus muss im Pflegefall veräußert werden. So gibt es das Prinzip des sogenannten Schonvermögens. Dies bedeutet, dass bestimmte Hausgrundstücke nicht von einer Verwertung betroffen sind. Dafür müssen sie allerdings einige dieser Faktoren erfüllen. Neben anderen Bedingungen ist nach § 90 Abs. 2 Ziffer 8 SGB XII die die Hausgrundstücksgröße maßgebend. Lebt die betroffene Person oder sein Ehepartner noch in dem Haus oder bewohnen unterhaltsberechtigte Kinder oder Angehörige in dem Objekt, wird die Immobilie vielleicht als Schonvermögen betrachtet. Gleiches zählt für den Fall, wenn nach dem Tod des Betroffenen die Erben ins Haus einziehen sollen. Wichtig ist für die Zuordnung Schonvermögen, dass dieses nicht zu groß ist:

  • Reihenmittelhäusern mit bis zu 250 m²
  • Doppelhaushälften oder Reihenrandhäuser bis 300 m²
  • frei stehende Einfamilienhäuser bis zu 500 m² (Stadt), bis zu 800 m² (auf dem Land)

Sollte die Immobilie offiziell zum Schonvermögen gehören, kann sie auf Wunsch des Eigentümers selbstverständlich trotzdem veräußert werden.

Hausverkauf bei Pflegeheim: an Vollmacht gedacht?

Nur der Hausbesitzer darf nach deutschem Recht im Rahmen eines notariellen Kaufvertrags sein Haus verkaufen. Jedoch ist es manchmal nicht mehr möglich, dass er persönlich das Besitzrecht überträgt und den Verkaufsprozess übernimmt. In diesem Fall stellt er einer vertrauten Person eine Vollmacht aus. Mit dieser kann beispielsweise das eigene Kind, ein guter Freund oder ein Makler das Objekt veräußern, um aus dem Erlös die Pflegekosten zu bestreiten. In der Vollmacht sind folgende Aspekte enthalten, um einen reibungslosen Verkauf zu ermöglichen:

  • Name und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Namen und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Erlaubnis für den Vollmachtnehmer den Verkaufsprozess der Immobilie abzuwickeln
  • Adresse und Kurzbeschreibung des Objektes
  • Spanne des Kaufpreises

Tipp: Es gibt diverse Varianten einer Vollmacht. Wichtig für eine Vollmacht für den Immobilienverkauf ist, dass diese eine notarielle Beurkundung besitzt. Weist sie diese nicht auf, kann es sein, dass der Verkauf nicht gültig ist.

Hausverkauf über einen vom Gericht bestellten Betreuer

Wen eine Krankheit besonders schwer trifft, der kann eigene Entscheidungen nicht selbstständig treffen und durchsetzen. Um Betrugsfälle zu verhindern, bestellt das zuständige Amtsgericht einen Betreuer. Er kann die Belange des Betroffenen abwickeln. Bei dem Betreuer kann es sich um einen Angehörigen oder eine Person handeln, die mit dem Betroffenen vorab keinen Kontakt hatte. Wie bereits erwähnt, handelt es sich für gewöhnlich um enge Verwandte. Diese werden von einem Rechtspfleger kontrolliert, damit alle Entscheidungen tatsächlich nach dem Wunsch des Betroffenen erfolgen.

Was ist mit dem Fall einer vorweggenommenen Erbfolge?

Einige Hausbesitzer übertragen schon zu Lebzeiten ihr Haus an die Erbberechtigten, was als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet wird. In der Praxis passiert dies oft zwischen Eltern und ihrem Kind oder ihren Kindern. Sollte jetzt der Pflegefall eintreten, muss das Haus nicht mehr zur Pflegekostendeckung herangezogen werden. Jedoch ist dafür die Bedingung, dass die Schenkung bereits vor über zehn Jahren geschehen ist. Ist dieser Zeitraum noch nicht vorbei, kann der Staat Pflegekosten gegen den Beschenkten geltend machen.

Hausverkauf bei Pflegefall: Was ist mit der Steuer?

Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus verkaufen, ist der Erlös daraus für gewöhnlich von der Steuer befreit. Sie müssen demnach den Gewinn nicht besteuern, aber können auch den Verlust nicht abschreiben. Damit diese Regel greift, müssen Sie mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren vor dem Kauf in dem Objekt gewohnt haben. Anders gestaltet sich die Sachlage bei vermieteten Objekten, welche zur Pflegefinanzierung verkauft werden. Es kann sein, dass der Verkaufserlös versteuert werden muss. Des Weiteren ist es teilweise möglich, Abschreibungen rückwirkend steuerlich gelten zu machen. Es ist für Bevollmächtigte und Hausverkäufer ratsam, einen Steuerberater oder Anwälte zu konsultieren. Seine Beratung ermöglicht, an Steuern zu sparen.

Hausverkauf in München: das Beste herausholen dank Makler

Muss Oma oder Opa zur Pflege ins Heim, ist nur das Beste für sie gut genug. Die jährliche Kostenbelastung schnellt so nach oben, weswegen ein Hausverkauf nun die richtige Entscheidung sein kann. Um den höchsten Kaufpreis in kürzester Zeit herauszuholen, ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers aus München empfehlenswert ist. Er kennt den lokalen Markt, seine Akteure und besitzt ein umfangreiches Netzwerk an Kundenkontakten. Vielleicht ist in diesem bereits der geeignete Käufer dabei. Die Leistungen des Maklers sind vielseitig und beginnen bei einer seriösen, ehrlichen Beratung und Wertermittlung des Objektes. Im Anschluss widmet er sich der Vermarktung des Hauses, übernimmt die Verkaufsverhandlungen und begleitet Sie beim Notartermin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags. Sollte der Hausbesitzer selbst den Makler nicht mehr beauftragen können, ist die oben erwähnte Vollmacht wichtig. So lassen sich im Namen des Hauseigentümers die Immobiliengeschäfte rechtmäßig abwickeln. Übrigens: Ein Immobilienmakler bewahrt Sie zudem vor gefährlichen Fallstricken beim Immobilienverkauf. Mit seiner Hilfe schützen Sie sich vor einer Mängelhaftung und anderen Eventualitäten. Bedenken Sie, dass ein Hausverkauf zur Deckung von Pflegekosten oft mit einem immensen emotionalen Stress einhergeht. Weitere Stressfaktoren benötigen Sie somit nicht.

Dank Hausverkauf: große Geldsumme rasch verfügbar

München besitzt einen florierenden Immobilienmarkt. Häufig dauert der Vermarktungsprozess des Objektes daher nicht sehr lange. Ist ein Kaufinteressent gefunden und sind die Verhandlungen mit ihm abgeschlossen, ist der Erlös aus dem Hausverkauf schon bald verfügbar. Oft haben Sie bereits innerhalb zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung  das Geld auf ihrem Konto. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist beim privaten Hausverkauf sehr selten und bietet sich in Ihrem Fall nicht an. Immerhin benötigen Sie nun eine größere Geldsumme, mit der Sie die Pflegekosten stemmen können.

Publiziert am
Jun 12, 2019
 in Kategorie:
Verkaufsstrategie

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