Versionshistorie

Version 1.0 (22. Januar 2019): Erstveröffentlichung
Version 2.0 (Juli 2026): Vollständig überarbeitet – neue Münchner Scheidungsstatistiken (Stand 2026), Storytelling gestärkt, Teilungsversteigerung vertieft, Trennungsjahr-Strategie ergänzt, FAQ hinzugefügt

Sandra und Thomas hatten das Haus in Pasing gemeinsam gekauft – vor zwölf Jahren, mit dem festen Glauben, dass es für immer ihr Zuhause sein würde. Zwölf Jahre gemeinsam abbezahlt, drei Kinder, ein Garten, in dem die Kinder groß wurden. Und dann, an einem Dienstag im Oktober, sagte Thomas: "Ich glaube, das war's."

Was folgte, war keine böse Scheidung. Kein Rosenkrieg, kein Anwaltsduell. Aber es gab das Haus. Und das Haus stand plötzlich zwischen ihnen wie ein Gegenstand, den beide wollten – und den keiner allein bezahlen konnte.

In meiner mehr als dreißigjährigen Erfahrung als Münchner Immobilienmakler – mit über 1.200 vermittelten Immobilien – habe ich viele solcher Situationen begleitet.

Die Geschichte von Sandra und Thomas ist fiktiv, aber sie basiert auf realen Erfahrungen. Scheidungen und Immobilien sind eine der emotionalsten und finanziell heikelsten Kombinationen, die es gibt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was in dieser Situation wirklich wichtig ist – und welche Fallen Sie vermeiden müssen.

Wer bekommt das Haus bei einer Scheidung?

Die häufigste Frage – und die ehrliche Antwort lautet: Das kommt auf das Grundbuch und den Güterstand an.

In Deutschland (und damit auch München) leben die meisten Paare in einer Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das bedeutet: Was während der Ehe an Vermögen aufgebaut wurde, wird im Wert ausgeglichen. Doch wie das mit der Immobilie konkret aussieht, hängt von zwei Szenarien ab:

Szenario 1: Beide Partner stehen im GrundbuchDas Haus gehört beiden (meist zu je 50 Prozent). Hier gibt es zwei Wege: Entweder einigen sich beide auf einen Verkauf an einen Dritten und teilen den Erlös. Oder einer zahlt den anderen aus und wird alleiniger Eigentümer (dafür ist eine notarielle Umschreibung und meist eine neue Bankfinanzierung nötig).

Szenario 2: Nur ein Partner steht im GrundbuchRechtlich gehört das Haus nur diesem einen Partner. Er kann grundsätzlich frei darüber entscheiden. Aber: Der andere Partner hat fast immer Ansprüche auf Zugewinnausgleich. Der Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe wird berechnet und muss zur Hälfte ausgeglichen werden.

Wichtiger Hinweis: Erbschaften oder Schenkungen, die einem Partner allein zugeflossen sind, werden aus dem Zugewinnausgleich in der Regel herausgerechnet.

Hausverkauf bei Scheidung: Die zwei Wege im Überblick

Stand 2026. Gilt für die gesetzliche Zugewinngemeinschaft ohne abweichenden Ehevertrag.

Verkauf an einen Dritten Übernahme durch einen Partner
Voraussetzung Einigung beider Partner Einer kann den anderen auszahlen & finanzieren
Ergebnis Erlös wird (nach Kreditablösung) geteilt Ausgleichszahlung an den abtretenden Partner
Vorteil Klarer, endgültiger Schnitt für beide Seiten Haus bleibt in der Familie / gewohnte Umgebung
Risiko Verkauf unter Zeitdruck kann den Preis drücken Finanzierbarkeit muss von der Bank geprüft werden
Timing Jederzeit möglich (auch im Trennungsjahr) Möglich ab Einigung (auch vor der Scheidung)

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht.

Warum ein Ehevertrag mehr ist als ein "romantisches Scheitern"

Ja, der Gedanke ist unangenehm. Aber ein notariell beurkundeter Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum – er ist reine Vorsorge und Klarheit.

In der Praxis sehe ich immer wieder, was passiert, wenn diese Klarheit fehlt: Das Haus muss unter enormem Zeitdruck verkauft werden, weil keine Einigung möglich ist und keiner den anderen auszahlen kann. Ein Verkauf unter Druck ist fast immer ein Verkauf unter Marktwert. In München, wo Immobilien sehr viel wert sind, kann das schnell zehntausende Euro Unterschied bedeuten – Geld, das beiden Seiten fehlt.

Ein Ehevertrag kann zum Beispiel festlegen, dass bei einer Trennung ein Partner das Haus übernimmt und den anderen in festen, fairen Raten auszahlt. Oder er regelt eine vollständige Gütertrennung. Das ist nicht unromantisch. Das ist vorausschauend.

Was passiert mit dem Kredit und den Nebenkosten?

Diese Frage taucht in fast jedem Scheidungsgespräch auf – und sie sorgt häufig für gefährliche Missverständnisse.

Die Grundregel beim Kredit: Wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat, haftet. Haben beide unterschrieben, haften beide gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Die Bank kann sich das Geld von einem der beiden Partner in voller Höhe holen – egal, was die Ex-Partner intern vereinbart haben. Eine private "50/50"-Absprache gilt nicht gegenüber der Bank.

Bei den Nebenkosten: Solange beide Partner im Haus wohnen, sind beide anteilig verantwortlich. Zieht jemand aus, sollte der Verbleibende die Versorgungsverträge (Strom, Gas, Wasser) umgehend auf seinen Namen umschreiben lassen. Sonst haftet der Ausgezogene im Zweifel weiter mit.

Praxistipp: Bei einem Verkauf ist es manchmal möglich, dass der neue Käufer das bestehende Darlehen übernimmt. Das kann den Verkaufsprozess beschleunigen, muss aber frühzeitig mit der Bank geklärt werden.

Immobilienbewertung: Der erste und wichtigste Schritt

Bevor irgendetwas entschieden wird, muss klar sein, was das Haus wert ist. Das klingt selbstverständlich – ist es in der Praxis aber selten.

Oft hat einer der Partner eine eigene Vorstellung vom Wert, die auf Wunschdenken, veralteten Online-Portalen oder emotionaler Bindung basiert. In keiner dieser Varianten ist das eine gute Basis für Verhandlungen.

Eine neutrale Immobilienbewertung durch einen erfahrenen, lokalen Makler schafft die einzige akzeptierte Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Der Vorteil: Die Bewertung ist für Sie kostenlos, wenn Sie den Makler anschließend mit der Vermarktung beauftragen. Diese neutrale Basis ist entscheidend – nicht nur für die Verhandlung zwischen den Ehepartnern, sondern auch für Banken, Anwälte und das Gericht, falls es doch zu einem strittigen Verfahren kommen sollte.

Teilungsversteigerung: Was Sie unbedingt vermeiden sollten

Wenn keine Einigung möglich ist, kann ein Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Das ist ein gerichtliches Verfahren, in dem das Haus zwangsversteigert wird.

Die harte Realität: Das Ergebnis ist fast immer ein deutlich niedrigerer Preis als der aktuelle Marktwert. Käufer auf Versteigerungen kennen die Zwangslage und bieten entsprechend niedrig. In München kann das einen massiven finanziellen Verlust für beide Seiten bedeuten.

Im schlimmsten Fall deckt der Versteigerungserlös nicht einmal die offenen Schulden. Dann bleiben beide Partner mit Restschulden zurück, ohne die Immobilie als Sicherheit. Die Teilungsversteigerung ist das absolute letzte Mittel, niemals die erste Option.

Der Verkauf im Trennungsjahr: Eine oft unterschätzte Möglichkeit

Viele Paare warten mit dem Verkauf, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Das ist oft ein Fehler.

Es ist absolut möglich und häufig sinnvoll, das Haus bereits während des Trennungsjahres zu verkaufen. Der entscheidende Vorteil: Je früher die Immobilienfrage geklärt ist, desto eher können beide Parteien finanziell und emotional einen klaren Schnitt machen.

Wichtig zu wissen: Auch während des Trennungsjahres kann ein Miteigentümer theoretisch die Teilungsversteigerung beantragen. Deshalb ist es umso wichtiger, vor dieser Eskalation eine freiwillige, einvernehmliche Verkaufsentscheidung zu treffen.

Sandra und Thomas aus unserem Einstieg haben sich für diesen Weg entschieden. Sie haben das Haus während des Trennungsjahres gemeinsam verkauft. Es hat ein knappes Dreivierteljahr gedauert. Beide haben mehr bekommen, als sie erwartet hatten – weil sie sachlich geblieben sind und nicht gewartet haben, bis die Situation eskaliert.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie sich gerade in einer Trennungssituation befinden und eine gemeinsame Immobilie besitzen, empfehle ich drei Schritte:

Erstens: Holen Sie sich rechtliche Beratung. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft Ihnen, Ihre Position zu verstehen – ob es um den Zugewinnausgleich, den Ehevertrag oder das Nutzungsrecht geht.

Zweitens: Lassen Sie die Immobilie professionell bewerten. Unabhängig, neutral, marktgerecht. Das ist die unverzichtbare Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

Drittens: Reden Sie miteinander, solange es noch geht. Nicht jede Scheidung endet in einem Rosenkrieg. Je sachlicher beide Seiten mit dem Thema Haus umgehen, desto besser ist das Ergebnis – finanziell und emotional.

Wenn Sie eine Immobilie in München besitzen und sich fragen, was sie aktuell wert ist oder wie ein Verkauf bei Scheidung konkret und fair abläuft, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rainer Fischer, Fischer Immobilien München, 📞 089-131320

Häufige Fragen zum Hausverkauf bei Scheidung

Kann ich meinen Partner zwingen, das Haus zu verkaufen?

Direkt zwingen können Sie ihn nicht zu einem freien Verkauf. Aber als Miteigentümer können Sie nach erfolgter Scheidung (und oft auch schon während der Trennung) eine Teilungsversteigerung beantragen. Da dies für beide Seiten finanziell nachteilig ist, ist eine gemeinsame Einigung – notfalls mit Unterstützung eines Mediators – immer der bessere Weg.

Was passiert mit dem Kredit, wenn wir das Haus verkaufen?

Der Kredit wird beim Verkauf direkt aus dem Kaufpreis an die Bank abgelöst. Was danach übrig bleibt, wird entsprechend der Eigentumsverhältnisse geteilt. Reicht der Erlös nicht zur vollständigen Tilgung, haften beide Partner weiterhin gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank.

Kann ich das Haus schon während des Trennungsjahres verkaufen?

Ja, und das wird von Experten oft empfohlen. Solange beide Partner einverstanden sind, kann der Verkauf jederzeit stattfinden. Das schafft frühe finanzielle Klarheit und verhindert, dass sich Konflikte über Monate oder Jahre verfestigen.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich das Haus bei der Scheidung verkaufe?

Das hängt von der Haltefrist und der Nutzung ab. Wenn das Haus im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde, fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an (§ 23 EStG). Für Ihre konkrete Situation empfehle ich dennoch einen kurzen Check beim Steuerberater.

Was ist eine Teilungsversteigerung und warum sollte ich sie vermeiden?

Eine Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft, wenn keine Einigung erzielt wird. Das Problem: Der erzielte Preis liegt fast immer deutlich unter dem freien Marktwert. In München kann das einen Verlust von mehreren Zehntausend Euro bedeuten – Geld, das beiden Seiten fehlt.

Warum sollten wir einen Makler beauftragen und nicht alleine verkaufen?

Bei einer Scheidung ist Neutralität entscheidend. Ein Makler bewertet das Objekt objektiv, ohne emotionale Bindung, und verhandelt für beide Seiten fair. Das beschleunigt den Verkauf und erhöht in den meisten Fällen den Erlös, weil professionelle Vermarktung mehr Käufer anspricht und emotionale Preisvorstellungen herausgefiltert werden.

Nur einer von uns steht im Grundbuch – was bedeutet das?

Derjenige, der im Grundbuch steht, ist rechtlich der Eigentümer und kann grundsätzlich frei über das Haus entscheiden. Allerdings kann der andere Partner im Rahmen des Zugewinnausgleichs finanzielle Ansprüche geltend machen. In Ausnahmefällen – etwa wenn minderjährige Kinder im Haushalt sind – kann das Familiengericht dem Nicht-Eigentümer auch ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht einräumen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehle ich einen Fachanwalt für Familienrecht und einen Steuerberater.

Publiziert am
Jan 22, 2019
 in Kategorie:
Verkaufsstrategie

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