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in altes Sprichwort besagt: „Es ist nicht alles Gold, was glänzt.“ Genau das sollte beim Teilverkauf beachtet werden. Die Angebote hierfür klingen oft zu gut, um wahr zu sein. Und das sind sie dann auch. Niemand darf die großen Risiken übersehen, die damit einhergehen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit Alternativen zum Teilverkauf zu befassen. Es gibt nämlich noch weitere Möglichkeiten, das Betongold Immobilien, in flüssiges Geld zu verwandeln.

Immobilienkredite: nicht für jeden Immobilieneigentürmer möglich

Immobilienkredite sind eine bekannte Möglichkeit, aus Wohnimmobilien etwas Geld zu lösen. Doch nicht jeder Immobilieneigentümer hat die Möglichkeit, sein Haus zu beleihen. Insbesondere Senioren haben es bei den Banken schwer, weswegen sie deshalb an die Alternative 'Teilverkauf' denken.

Doch Achtung: Im Falle, dass Sie ein Darlehen erhalten können, ist dies oft preiswerter und besser als der Teilverkauf.

Hierzu ein Beispiel:

Ehepaar Müller beleiht ihr Haus in München bei einer seriösen Bank. Sie erhält einen Kredit in der Höhe von 50 % des Immobilienwertes. Die vom Ehepaar zu zahlenden Zinsen liegen je nach Zeitpunkt vermutlich um die 1,5 %. Bei Selbständigen und Senioren ist der Satz in der Regel höher. Wer gut und mit überzeugenden Argumenten verhandeln kann, ist klar im Vorteil.

Und jetzt der Vergleich zum Teilverkauf: Das Nutzungsentgelt, das jährlich anfällt, wird mindestens bei 3 % liegen. Darüber hinaus muss Ehepaar Müller einen Teil ihres Eigentums an den Teilverkauf-Anbieter abgeben.

Leibrente: die umgekehrte Hypothek

Dies ist eine besondere Art des Immobilienverkaufs. Der Eigentümer verkauft seine Wohnimmobilie, aber erhält den kompletten Kaufpreis nicht sofort. Statt einer einmaligen Zahlung bezieht er eine monatliche Zahlung, die sich mit einer Rente vergleichen lässt - deswegen auch der Name Leibrente. Die Rentenzahlungen erfolgen über einen vereinbarten Zeitraum als Zeitrente oder auf Lebenszeit. Das wird vertraglich fixiert. Weitere typische Charakteristika der Leibrente sind:

  • Der Verkäufer behält ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht.
  • Nach dem Tod des Verkäufers oder dem Einzug ins Altenheim geht das Immobilieneigentum komplett an den Käufer über. Er kann darüber frei verfügen.
  • Die Leibrente ist deutlich geringer als der Erlös durch einen sofortigen Komplettverkauf.
  • Verstirbt der Verkäufer sehr früh, zahlt der Käufer nur einen sehr geringen Wert für die Wohnimmobilie. Die Rentenzahlungen werden nicht an die Erben fortgesetzt. Nur bei der Zeitrente ist dies gegeben, die einen fixen Endpunkt der Zahlungen hat.
  • Risiken sind überschaubarer als beim Teilverkauf.

Das Konzept der Leibrente als Alternative zum Teilverkauf kann sich lohnen, sofern die Vertragskonditionen stimmen. Gerade für ältere Immobilieneigentümer, die ihre Altersvorsorge aufstocken möchten und in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten, kann die Leibrente empfehlenswert sein.

Komplettverkauf der Wohnimmobilie: Variante mit Nießbrauch

Eine weitere Möglichkeit ist, sein Haus zu verkaufen und sich im Kaufvertrag einen Nießbrauch eintragen zu lassen. Dann kann der einstige Immobilieneigentümer in seinem Haus wohnen bleiben und macht es dennoch zu Geld. In der Praxis scheitert dieses Modell am Mangel an Interessenten. Kaum ein Käufer möchte eine Wohnimmobilie mit eingetragenem Nießbrauch kaufen. Immerhin kann er so bis zum Tod des Verkäufers nichts mit dem Objekt anfangen.

Ein Investment für später

In seltenen Fällen gibt es allerdings Interessenten, die beispielsweise darin ein Investment sehen. Irgendwann wollen sie es verkaufen oder selbst nutzen. Aufgrund des Nießbrauchs sind diese Wohnimmobilien preiswerter. Sie liegen erheblich unter dem möglichen Marktwert. Immerhin möchte der Käufer für seine ungewiss lange Wartezeit entschädigt werden.

Kein Nutzungsentgelt

Im Unterschied zum Teilverkauf fällt für den Verkäufer kein Nutzungsentgelt an, was definitiv positiv für seine finanzielle Planungssicherheit ist. Auch mit den Risiken eines Durchführungsentgelts und dem Minimumanteil bei Immobilienwertverlust muss er sich nicht auseinandersetzen.

Fallen größere Reparaturen an, steht ebenfalls der Käufer, und nicht nur er selbst, in der Zahlungspflicht.

Somit kann der Komplettverkauf mit eingetragenem Nießbrauch eine lohnenswerte Alternative sein.

Komplettverkauf der Wohnimmobilie: Variante Auszug

Die finanziell lukrativste Variante ist in der Regel, das Haus zu verkaufen und auszuziehen. Für manche Immobilieneigentümer stellt dies kein Problem dar. Sie sehen sogar die Vorteile eines Hausverkaufs inklusive Auszug:

  • neue finanzielle und räumliche Flexibilität
  • Einzug in pflegeleichtere und barrierefreie Wohnung möglich
  • Einzug in ein Seniorenheim möglich (Kosten hierfür werden aus dem Hausverkauf entrichtet)

Beachtenswert ist bei dieser Alternative zum Teilverkauf die Zukunftsplanung. Die künftigen Kosten durch Pflegeheim oder Umzug in ein neues Eigenheim sollten sich durch den Hausverkauf gut decken lassen. Weitere Aspekte betreffen die Verkaufs- und Kaufnebenkosten. Kurzum: Der Gewinn aus dem Verkauf der bisherigen Immobilie und der neuen Wohnsituation muss ausreichend groß sein.

Hausverkauf: Mit welcher Option lässt sich das meiste Geld verdienen?

Den besten Preis für Ihre Immobilie erhalten Sie ganz klar mit einem Komplettverkauf inklusive Auszug aus der Wohnimmobilie. Bei allen anderen Varianten sind Abschläge einzukalkulieren.

Jeder Immobilieneigentümer muss beim Komplettverkauf bedenken, dass er das Geld für die neue Wohnsituation erst erhält, wenn das Objekt verkauft ist.

Es kann daher sein, dass ein gewisses finanzielles Polster erforderlich ist, um den Zeitraum zwischen seinem eigenen Auszug und dem Verkauf zu überbrücken.

Macht ein Teilverkauf überhaupt Sinn?

Der Teilverkauf mit einem seriösen Anlageunternehmen kann durchaus Sinn machen, um frisches Geld zu erhalten. Allerdings sind Teilverkäufe mit zahlreichen Fallstricken behaftet, weswegen sie mit größter Vorsicht zu behandeln sind. Die Anlageunternehmen sind auf Profit aus, weswegen sie natürlich an ihren eigenen Vorteil denken. Inwiefern der Immobilieneigentümer von dem Teilverkauf profitiert, ist daher häufig zweifelhaft. Treten Sie an uns vertrauensvoll heran, damit wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung für oder gegen einen Hausverkauf helfen können!

Ein Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen ersetzen selbstverständlich keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um rechtliche Fragen zu Ihrer eigenen Situation abzuklären.

Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

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Photo by Bailey Anselme on Unsplash

Publiziert am
Jun 1, 2022
 in Kategorie:
Verkaufsstrategie

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